Sparen und Förderungen in der Krise

Das die Corona-Pandemie weltweit in vielen Bereichen für Krisen gesorgt hat und weiterhin sorgt, ist kein Geheimnis mehr. Während beispielsweise besonders die Gastronomie-Branche davon betroffen ist, bei der aufgrund der Krise viele Anbieter schließen mussten bzw. Einschränkungen erleiden müssen, ist aber auch beispielsweise der Healthcare-Sektor davon betroffen. Durch die Ausnahmesituation müssen Krankenhäuser Intesivbetten und Beatmungskapazitäten bereitstellen und das Personal muss entsprechend geschult werden. Diese Punkte kosten natürlich eine Menge Geld, was wiederum fehlt. Wie kann hier richtig dagegen gehandelt werden? Wie kann man Geld sparen und welche Förderungen können bezogen werden?

Die hohen Kosten die einhergehen, um den Schutz und die Pflege der Patienten sicherzustellen, müssen kompensiert werden. Die Pauschale die die Kliniken vom Staat erstattet kriegen reicht dafür allerdings nicht aus. Wie kann also anderweitig versucht werden wirtschaftlich nicht in den Ruin zu fallen? Wo kann gespart werden und worauf sollte geachtet werden?

Sparen im Gesundheitssektor

Sparen und Förderungen in der Krise

Vor allem im Gesundheitssektor sollte das Thema „Sparen“ eigentlich keine Option sein. Ob bei der Ausrüstung oder beim Personal – hier sollte durchdacht werden, wie wichtig diese beiden Faktoren allgemein, aber auch besonders in Ausnahmesituationen wie der Corona-Krise sind. Denn ohne die Fachkräfte kann auch keine angemessene Versorgung der Patienten gewährleistet werden. Das Pflegepersonal wird sicherlich nicht erfreut sein, dass man ihnen bei höherer Belastung und höherem Druck noch das Gehalt kürzt. Hier fehlt also eine Lösung, die die Kosten zwar senkt aber nicht die Qualität der Pflege beeinträchtigt.

Sparen durch Gebrauchtsoftware

Eine Möglichkeit ist der Einsatz von Gebrauchtsoftware, um Kosten zu reduzieren. Neben hochspezialisierten Gesundheitsanwendungen werden beispielsweise auch Standardlösungen wie Microsoft Office benutzt. Diese Standardlösungen müssen nicht immer neuwertig und aktuell sein. Hier kann man zum Beispiel auf Gebrauchtsoftware zurückgreifen, beispielsweise auf Versionen von vor vergangenen Jahren.  Die Lizenzen findet man nämlich bei Gebrauchtanbietern wesentlich günstiger als direkt bei Microsoft. Da die Mitarbeiter außerdem nur einen gewissen Teil der Funktionalitäten einer solchen Software gebrauchen, muss sich auch hier niemand um eingeschränkte Funktionalitäten Sorgen machen. Microsoft Word – als Textverarbeitungstool – ist womöglich das meistgenutzte Programm der Mitarbeiter. Dieses hat in den vergangenen Jahren keine großen Veränderungen aufgezeigt, die die Mitarbeiter einer Klinik wirklich benötigen. Außerdem können somit auch Schulungen eingespart werden, die eventuell gemacht werden müssten, wenn Mitarbeiter die neuen Funktionalitäten nicht verstehen.

Beispiel: Klinik mit Gebrauchtsoftware

Um die Einsparungen einer Klinik aus dem Jahr 2019 vorzuzeigen gibt es ein Beispiel. Ein norddeutsches Klinikum wollte zur Modernisierung ihre IT-Systeme auf Vordermann bringen. Dabei sollte beispielsweise die Migration der SQL- und Windows-Server sowie eine neue Version von Microsoft Office aufgespielt werden. Dieses Vorhaben hätte die Klinik Investitionskosten in Höhe von 560.000€ gekostet. Jedoch wollte die Klinik genau hier sparen, weshalb Sie auf gebrauchte Lizenzen zurückgriff. Nach einer Recherche der IT-Mitarbeiter des Klinikums konnten 60 Prozent gespart werden. Das waren in diesem Fall 210.000€.

Sparen durch Gebrauchthardware

Neben Gebrauchtsoftware gibt es natürlich noch Gebrauchthardware die Sie verwenden können, um Geld einzusparen. Ob für den Healthcare-Sektor oder jede andere Branche – nutzen Sie auch hier die Möglichkeit Geld zu sparen und schaffen Sie sich zum Beispiel Refurbished Geräte an. Refurbished bedeutet, dass es sich um generalüberholte Geräte handelt die der Hersteller repariert oder neu aufgesetzt hat. Diese sind zwar in diesem Fall nicht neuwertig, allerdings trotzdem voll funktionsfähig. Refurbished Geräte stammen meist von Leasingrückgaben, Kundenreklamationen oder Garantiefällen. Gerade in Zeiten von Corona spielen Telefone, zum Beispiel für das Home Office, was immer mehr Unternehmen ihren Mitarbeitern anbieten, wichtige Rollen. Sollten Sie auf der Suche nach refurbished Geräten wie Telefonen sein, finden Sie hier eine große Auswahl. Sparen Sie Ihr Geld und genießen Sie trotzdem die volle Funktionalität.

Förderung der Digitalisierung

In der Corona-Krise haben verschiedenste Unternehmensformen Anspruch auf eine Förderung. Für viele ist dies nicht ganz klar, weshalb wir dieses Thema nochmal für Sie aufführen und erklären. Begünstigte Unternehmen für die Förderung der Digitalisierung sind rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks, die weniger als 100 Mitarbeiter beschäftigen und eine Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro aufweisen. Außerdem muss sich die Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland befinden. Im Bereich der ambulanten und stationären Altenpflege ist beispielsweise eine Förderung möglich die in die Digitalisierung investiert. Dadurch sollen Pflegekräfte durch digitale Angebote entlastet werden, die bei der Pflegedokumentation, Dienst- und Tourenplanung und bei der Abrechnung von Pflegeleistungen eingesetzt werden sollen. Pro Einrichtung kann durch die Förderung bis zu 30.000€ finanziert werden.

Die wichtigsten Fakten:

Förderung der Digitalisierung können Sie einbeziehen wenn Sie:

  • ein rechtlich selbstständiges Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks sind
  • weniger als 100 Mitarbeiter beschäftigen (klein- bis mittelständiges Unternehmen)
  • einen Vorjahresumsatz- oder Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro aufweisen
  • sich mit Ihrer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland aufhalten

Mehr Informationen zu der Förderung der Digitalisierung speziell für Ihr Unternehmen finden Sie  in der Förderdatenbank des Bundesministeriums.

Den Antrag zur Förderung müssen Sie an eine als Partei der Pflegesatzvereinbarung beteiligte Pflegekasse, deren Landesverband oder den Verband der Ersatzkassen e. V. in dem Bundesland richten, in dem Sie zugelassen sind.

Digitale Anwendungen, die in der Altenpflege für Entlastung des Pflegepersonals sorgen sollen

  • Erfassung der Aufwendungen der Bewohner
  • Schichtpläne und Alarmierung
  • Protokollierung aller Meldungen und Notrufvorgänge
  • Erfassung und Verwaltung der Bewohnerdaten und der Daten der Angehörigen
  • Übernahme der Bewohnerdaten aus der Krankenversicherungskarte
  • Stille Alarmierung
  • Ortung von Demenzbewohnern
  • Paging

Sollten Sie an solch einer Förderung interessiert sein, finden Sie hier alle wichtigen Links, entsprechend einiger Regionen, dazu:

Digitalpakt – Förderung für Schulen

Sparen und Förderungen in der Krise

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat im Jahr 2016 die Initiative für den Digitalpakt ergriffen. Bei dem Digitalpakt handelt es sich um die optimierte Ausstattung von Schulen, die der Bund ermöglicht. Dabei werden unter Anderem Aspekte wie die technische Ausstattung, pädagogische Konzepte und die Qualifizierung von Lehrkräften verbessert. Auch wenn es in vielen Schulen noch lange nicht danach aussieht, sind langfristig Ziele des Digitalpakts beispielsweise Klausuren auf dem Tablet zu schreiben oder auch über die schulinterne Cloud auf Unterrichtsmaterialien zugreifen zu können. Per Apps soll auch geprüft werden, ob alle den Stoff verstanden haben. Außerdem soll das Unterrichten von zuhause auch problemlos über beispielsweise ein Videokonferenzsystem stattfinden können. Solche Konzepte und Methoden würden den Unterricht interessanter und besser gestalten. In der heutigen Zeit ist es wichtig das Jugendliche bereits früh in Kontakt mit solchen Methoden kommen, um bereits früh den verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien zu lernen.

Für die Umsetzung stellt der Bund 5 Milliarden Euro zur Verfügung. Angefangen mit Whiteboards, stabilem WLAN und weiterer Infrastruktur, soll die Digitalisierung in den Schulen das Gesamtkonzept verbessern. Die Länder sind dafür zuständig, wie diese Mittel verteilt werden. Durch eine Änderung des Grundgesetzes kann der Bund nun allen Ländern und Kommunen Geld für die Verbesserung der Bildungsinfrastruktur zukommen lassen. Gerechnet anhand der Anzahl der Schulen in Deutschland soll jede Schule etwa 139.000€ zur Verfügung gestellt bekommen.

Lehrerberuf ändert sich durch die Digitalisierung

Die Lehrkräfte dienen nach der Digitalisierung als qualifizierte Coaches. Diese sollen Medien, Apps und Gamification-Methoden – wie Quiz und Teamauswahl-Apps für den Unterricht verwenden, um diesen interaktiver und spannender zu gestalten. Dies bietet allerdings nicht nur Vorteile für die Schüler. Auch Lehrer können durch die eingesetzten neuen Methoden beispielsweise frühzeitig erkennen, welcher Schüler in welchem Bereich Nachholbedarf hat oder welche Bereiche besonders gut laufen. Außerdem können Lehrer durch die Digitalisierung auch vom Home Office profitieren. Was bisher nie möglich war wird in Zeiten wie dieser Krise möglich – mit einem Headset und einer Webcam, in Verbindung mit einer Konferenzsoftware, können Lehrer ihren Unterricht von zuhause halten.

Mehr Home Office Zubehör finden Sie hier.

Was genau wird gefördert und was nicht?

Der Bund fördert mit dem Digitalpakt:

  • Schulisches WLAN
  • Digitale Arbeitsgeräte, die unter anderem auf die berufliche Ausbildung vorbereiten (z.B. Virtual Reality Brillen)
  • Anzeigegeräte wie z.B. interaktive Whiteboards, Beamer
  • Mobile digitale Endgeräte im Klassensatz (dies jedoch nur, wenn eine Schule bereits mit stationären digitalen Anzeigegeräten ausgestattet sind)

Smartphones oder Geräte, die von den Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrkräften außerhalb der Schule für private Zwecke genutzt werden, können nicht mit den Fördermitteln bezahlt werden. Auch Systeme für die Schulverwaltung sind nicht förderfähig.

Wie wird ein Antrag für die Förderung gestellt?

Um eine Förderung des Bundes zu erhalten, muss jede Schule ein konkretes Konzept erarbeiten, wie sie digitale Bildung umsetzen will. Neben dem Konzept muss auch ein Plan für Fortbildungen der Lehrer und Lehrerinnen vorliegen und es muss angegeben werden, welche Geräte in einer Schule schon vorhanden sind, welche benötigt werden und wie die Schule an das Internet angeschlossen ist. Dieses Konzept wird dann beim Schulträger eingereicht.

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